28.03.2024
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg hinsichtlich des Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage

Sie haben es sicherlich der Presse entnommen: das Verwaltungsgericht Würzburg ist der Auffassung der Gemeinde, wonach die vom Landratsamt erteilte Baugenehmigung im Widerspruch zu § 35 BauGB steht, gefolgt. Sie hat mit Beschluss vom 21. März 2024 die aufschiebende Wirkung der Klage der Gemeinde gegen den Bescheid des Landratsamtes Aschaffenburg und somit einen Baustopp angeordnet.

Im vorliegenden Fall ging die Kammer davon aus, dass Überwiegendes dafürspricht, dass die von der Gemeinde angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist. Dies wird unter anderem mit einer nicht ausreichenden Erschließung mit Trinkwasser sowie der Abwasserbeseitigung begründet. Und es wird auch angezweifelt, dass die wegerechtliche Erschließung für das Bauvorhaben ausreicht.

Noch ist dies keine endgültige Entscheidung, aber der Beschluss bestätigt die Auffassung unserer Fraktion: um derart komplexe Bauvorhaben hinsichtlich der Rechtmäßigkeit zu beurteilen bedarf es einer gerichtlichen Prüfung.