02.02.2023
Erlass einer Satzung zur Ausgestaltung der Bürgerversammlung

Auf der Tagesordnung der vergangenen Gemeinderatssitzung stand eine Anregung eines Bürgers, für die Bürgerversammlungen zukünftig eine extra Satzung zu verabschieden, die den genauen Ablauf regeln soll.

Wir hatten uns mit dieser Idee vorab beschäftigt und konnten keinen Mehrwert durch eine solche Regelung feststellen. Unsere Recherchen haben ergeben, dass von dieser Möglichkeit in anderen Kommunen und Städten kaum Gebrauch gemacht wird. Und diejenigen, die eine solche Satzung verabschiedet haben, wie zum Beispiel die Gemeinde Starnberg, dienen eher als Abschreckung: 16 Paragrafen auf 11 Seiten, die regeln, wie eine Bürgerversammlung ablaufen soll. Unter anderem mit einer Prüfung des Personalausweises am Eingang, ob eine Teilnahme und/oder eine Stimmberechtigung besteht.

Dazu ein „Wortbeitragsformular“ welches von jeder Besucherin/jedem Besucher vorab ausgefüllt werden soll.

Umso erstaunter waren wir, als in der Gemeinderatssitzung eine solche Satzung von einigen befürwortet wurde und gerade Starnberg als gutes Beispiel genannt wurde.

Seit ich die Bürgerversammlungen besuche, seit etwa 25 Jahren, wurde den Anwesenden nach dem Sachstandsbericht des 1. Bürgermeisters die Möglichkeit gegeben, sich zu Wort zu melden. Es wurde ein Mikrofon gereicht und jeder durfte seine Meinung äußern, Fragen stellen und Anregungen geben. Dies wurde in der Vergangenheit von unseren Bürgerinnen und Bürgern stets rege genutzt. Und im Gemeinderat wurden dann die angesprochenen Themen behandelt. Ein völlig unkompliziertes Vorgehen.

Wer nicht in der Öffentlichkeit sprechen möchte oder an diesem Termin keine Zeit hat, hat jederzeit die Möglichkeit, einen Termin mit unserem ersten Bürgermeister zu vereinbaren, uns Gemeinderäte anzusprechen oder per Mail seine Wünsche bekannt zu geben.

Wir glauben nicht, dass mit mehr Bürokratie, durch Erlass einer Satzung, mehr Interesse an den Bürgerversammlungen geweckt wird. Ein Plus für unsere Bürgerinnen und Bürger sehen wir daher im Moment nicht.

Aber wir sind gespannt auf die Anregungen der Gemeinderätinnen und -räte, die eine solche gefordert haben.

Tanja Rock, Gemeinderätin