29.10.2026
Gemeinderat beschließt einstimmig Anpassung der Kindergartengebühren

In seiner Sitzung am 17. September hat der Gemeinderat einstimmig eine Anpassung der Kindergartengebührensatzung beschlossen. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung des Freistaats Bayern, durch die der bisherige staatliche Elternbeitragszuschuss von monatlich 100 Euro ab Januar 2027 entfällt.

Die freiwerdenden Mittel sollen künftig über die allgemeine Förderung der Kinderbetreuung verteilt werden und damit auch Kinderkrippen und Horten zugutekommen. Welche finanziellen Auswirkungen dies für Kleinostheim haben wird, ist derzeit noch unklar, zumal Kleinostheim keinen Hort betreibt, sondern eine Mittagsbetreuung anbietet.

Gleichzeitig sind die Kosten der Kinderbetreuung in den vergangenen Jahren deutlich stärker gestiegen als die Elternbeiträge und staatlichen Zuschüsse. Das jährliche Defizit der Gemeinde liegt bereits im hohen Millionenbereich. Der Gemeinderat war sich daher einig, dass die Gemeinde den wegfallenden staatlichen Zuschuss nicht zusätzlich aus eigenen Mitteln ausgleichen kann.

Um Familien mit mehreren Kindern zu entlasten, wurde jedoch eine Geschwisterermäßigung von 80 Euro monatlich beschlossen. Diese gilt für das zweite gleichzeitig im Kindergarten betreute Kind. Familien mit mindestens drei minderjährigen Kindern erhalten die Ermäßigung für alle ihre Kindergartenkinder. Die Kosten hierfür trägt die Gemeinde.

Daniel Bueno, Fraktionsvorsitzender