22.09.2022
Gesplittete Abwassergebühr

Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss die Berechnungsgrundlage für die Abwassergebühr geändert werden. Statt einer einheitlichen Abwassergebühr muss eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erhoben werden (=gesplittete Abwassergebühr).

Diese Veränderung wird jetzt in nahezu allen Kommunen vorbereitet. Auch der Kleinostheimer Gemeinderat hat am vergangenen Donnerstag die Weichen dafür gestellt, durch den Beschluss der sogenannten Grundlagen, wie die Niederschlagsabwassergebühr zukünftig ermittelt werden kann.

Als nächster Schritt werden die zugrunde zulegenden Flächen ermittelt. Die Grundstückseigentümer erhalten dann einen Anhörungsbogen, der die gesammelten Daten erfasst und es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, diese zu prüfen und etwaige Einwendungen vorzubringen. Vorher wird es selbstverständlich eine Bürgerinformationsveranstaltung geben und auch im weiteren Prozess sind Bürgerfragestunden und die Einrichtung einer Telefon-Hotline als Unterstützung angedacht.