06.04.2023
Keine Baumschutzsatzung für Kleinostheim

Mit einer deutlichen Mehrheit (6:2) abgelehnt hat der Hauptverwaltungsausschuss in seiner vergangenen Sitzung die verwaltungsseitige Prüfung einer Baumschutzsatzung.

Über die gemeindlichen Bäume wird sowieso in den zuständigen Gremien des Gemeinderates entschieden. Eingreifen würden diese Satzung daher vor allem im privaten Bereich und die Kleinostheimerinnen und Kleinostheimer könnten ggfs. nicht mehr frei über ihren Grund und Boden verfügen. Und damit würde z.B. auch der Wert der Grundstücke gemindert werden.

Mehrere Gemeinden, die eine solche Satzung haben, rudern wieder zurück. Es hat sich nämlich gezeigt, dass Bürgerinnen und Bürger dazu neigen, Bäume „vorsichtshalber“ schon zu fällen, ehe sie unter die Vorschriften der Satzung fallen.

Die im Ausschuss aufgekommene Meinung, dass der Wille des Bürgers hier nur an zweiter Stelle stehe, teilen wir ausdrücklich nicht. Von daher sind wir froh, dass der Antrag abgelehnt wurde!